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FRAGEN & ANTWORTEN

PEG

Der Saint-Gobain PEG ist ein Aktien-Sparprogramm, an dem alle Mitarbeiter teilnehmen können, die am 30.03.2026 seit mindestens drei Monaten ungekündigt in einem Saint-Gobain Unternehmen tätig sind. Sie können Saint-Gobain-Aktien zu einem Vorzugspreis erwerben, mit einem Abschlag von 20 % auf den sogenannten Referenzpreis. Saint-Gobain bietet dieses Programm seit 1988 in jedem Jahr an.

Ein vergünstigter Vorzugspreis

Der Saint-Gobain Mitarbeiter erhält einen Abschlag von 20 % auf den Referenzpreis der Saint-Gobain Aktie.

Rabatte von Seiten Ihres Arbeitgebers.

Ihre Gesellschaft gewährt zusätzlich weitere Rabatte.

Mögliche Dividenden, die auf der jährlichen Hauptversammlung beschlossen werden.

Saint-Gobain übernimmt Gebühren

Der Kauf der Aktien ist für den Mitarbeiter gebührenfrei. Beim Verkauf der Saint-Gobain-Aktien beträgt der Transaktionspreis [0,084] % Provision vom Kurswert zzg. Börsenplatzentgelt.

Die über den PEG erworbenen Aktien unterliegen einer fünfjährigen Sperrfrist. Unter bestimmten Bedingungen - detailliert aufgeführt in den Zeichnungsbedingungen - kann die Sperrfrist vorzeitig aufgehoben werden.

Der Mitarbeiter zeichnet die Aktie mit einem 20 %-igen Abschlag auf den Referenzpreis der Saint-Gobain-Aktie.

Der Referenzpreis bemisst sich nach dem mittleren Eröffnungskurs der Saint-Gobain-Aktie an den 20 letzten Börsentagen vor dem 13.03.2026 an der Pariser Börse.

Die erworbenen Aktien sind voll dividendenberechtigt.

PEG Teilnahmebedingungen

Alle Mitarbeiter,

• die am 30.03.2026 seit mindestens drei Monaten bei einer Firma der Gruppe Saint-Gobain aktiv in einem ungekündigten (Vollzeit-, Teilzeit- oder befristeten) Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis stehen.

• Diese Gesellschaft muss am 30.03.2026 seit 1 Monat zu 100 % im Besitz der Gruppe Saint-Gobain oder vollkonsolidiert ist.

Ausgeschlossen sind demnach insbesondere Praktikanten, ehemalige Mitarbeiter und Pensionäre. Ist Ihr Beschäftigungsverhältnis wegen Wehrdienst, Elternzeit, Auslandsversetzung oder dergleichen zeitweilig unterbrochen, steht dies einer Teilnahme nicht entgegen.

Minderjährige benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Beschäftigungszeiten bei Firmen der Gruppe Saint-Gobain mit Sitz ausserhalb der Schweiz werden angerechnet. Ein Mitarbeiter kann jedoch nicht in mehreren Ländern am PEG teilnehmen.

Sie zahlen den vollen Betrag Ihrer Zeichnung bis spätestens 30. März 2026 auf das Konto Ihres Arbeitgebers ein.

Jeder teilnahmeberechtigte Mitarbeiter kann bis zu einem Wert von 25 % des Bruttojahreseinkommens (Basis: Effektive Bezüge 2026) SG-Aktien zum Vorzugspreis erwerben.

Gibt es einen Höchstbetrag für die Einzahlung?

Ihre Einzahlung darf 25 % Ihres geschätzten Bruttojahresgehalts des laufenden Jahres zum Zeitpunkt Ihrer Einzahlung nicht überschreiten.

Ihr Bruttojahresgehalt, das zur Bestimmung des Betrags herangezogen wird, den Sie in das Angebot einzahlen können, setzt sich aus Ihrem festen Jahresgehalt, allen variablen Bestandteilen sowie eventuellen Prämien und Boni zusammen, die Sie im laufenden Jahr erhalten.

Für Rentner (in Ländern, in denen Rentner zeichnen können) wird es auf der Grundlage der jährlichen Rentenbezüge berechnet.

Die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der 25-%-Grenze liegt beim Zeichner.

Der monatliche Lohnabzug darf 10 % Ihres monatlichen Nettogehalts nicht überschreiten.

Kontaktieren Sie Ihre zuständige Personalabteilung. (link to contacts)

Meine Investition

Die Freigabe Ihrer im Jahr 2026 erworbenen SG-Aktien erfolgt zum 01.05.2031.

Bei bestimmten Ereignissen kann die Sperrfrist mit Genehmigung von Saint-Gobain vorzeitig aufgehoben werden. Die Ausnahmefälle sind in den Zeichnungsbedingungen für Schweiz aufgelistet.

Im Todesfall kann das Konto des Verstorbenen von den Erben nicht weitergeführt werden.

 

Zur Verfolgung des Aktienkurses können Sie die Saint-Gobain Shareholder App herunterladen.

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